Amerika späht, Europa schläft

 

Von UDO VETTER

 

Mit Prism ist es wie mit der Radioaktivität: Am Anfang merkt man nichts. Die Untätigkeit der Europäischen Union rechtfertigt das nicht.

 

Seit rund zwei Monaten erfahren wir Tag für Tag häppchenweise mehr darüber, welche Dimension die Überwachungsprogramme der USA und Großbritanniens haben – und wie direkt sie sich auf das Leben jedes Bürgers auswirken. Die Möglichkeit zu unbefangener Kommunikation ist faktisch auf das persönliche Gespräch und die Briefpost zurückgeworfen.

 

Für unsere Rechtsordnung ist das nicht weniger als ein Super-Gau. Prism und Tempora hebeln gleich zwei Grundrechte aus: das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem ist die Menschenwürde zumindest angetastet. Denn es gehört zu den ehernen

 

Prinzipien unserer Verfassung, dass kein Bürger zu einem bloßen Objekt staatlicher Betätigung gemacht werden darf. Das aber geschieht mit der Komplettspeicherung und Auswertung unserer Kommunikation.

 

Mit dem Raubbau an unseren elementaren Rechten ist es leider wie mit der Radioaktivität: Anfangs merkt man nichts. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Protest gegen Prism und Tempora zwar stattfindet, aber verhalten ausfällt.

 

Aufgedrängte digitale Existenz

Vielen dürfte schlicht noch nicht bewusst sein, dass bloße Abstinenz von Facebook und WhatsApp das Problem nicht löst. Jede Persönlichkeit ist längst eng mit dem Internet verwoben, auch ohne eigenes Zutun und sogar ohne Internetanschluss. Es gibt eine aufgedrängte digitale Existenz.

Beispiele sind die alltägliche Nutzung des Mobilfunks und des Festnetzes, die aus irgendeinem Grund alssichergelten. Dabei ist der allergrößte Teil der Verbindungen schon lange internetbasiert und damit dem Zugriff globaler Überwacher ausgesetzt. Gleiches gilt für die Datenerfassung bei Behörden und beispielsweise für alle Daten, die private Unternehmen, Ärzte und Anwälte über ihre Kundschaft speichern und natürlich auch online austauschen.

 

All dem lässt sich nicht entgehen, selbst wenn man es wollte. Überdies: Die meisten wollen auch gar nicht zurück in die vordigitale Zeit! Weder privat noch am Arbeitsplatz. Nicht nur das Verfassungsrecht, sondern auch die praktischen Konsequenzen für jeden einzelnen geben folglich Anlass zu energischem Handeln.

 

Doch was geschieht?

 

Eine Schlüsselrolle hätte zunächst die Europäische Union. Sie kann den USA unzweifelhaft auf Augenhöhe begegnen. Neben dem Grundgesetz und den Verfassungen aller anderen EU-Partner verletzen Prism und Tempora auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort ist der Schutz der Privatsphäre ausdrücklich verankert.

 

Europa könnte mehr tun

Hier hätte es sich angeboten, dass die EU sich für einen förmlichen Untersuchungsausschuss entscheidet. Dafür gibt es sogar ein historisches Vorbild. Im Jahr 2000 formierte das Europäische Parlament wegen der Echelon-Affäre einen Untersuchungssausschuss, der sich mit den damaligen Abhörpraktiken der NSA befasste. Der Abschlussbericht aus dem Folgejahr offenbart, in welch beängstigendem Ausmaß die US-Behörde schon seinerzeit die Kommunikation in Europa überwachte.

 

Aktuell hat sich das Europarlament immerhin aufgerafft, eine Art Unterausschuss ins Leben zu rufen. Das Gremium ist dem Innenausschuss angegliedert. Es soll das Ausmaß von Prism und Tempora klären und Empfehlungen geben, wie sich die Grundrechte der EU-Bürger wirksam schützen lassen. Auch wenn offiziell also von einerSonderuntersuchung“ die Rede ist, hat der Überwachungsskandal bei der EU letztlich nur den Rang eines bürokratischen Vorgangs unter vielen erhalten.

 

Andere Maßnahmen scheinen auf EU-Ebene offenbar wenig opportun. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien läge in der Luft, aber es wird nicht energisch angestoßen. Ebenso ist es bei laufenden Verhandlungen, etwa über das Freihandelsabkommen mit den USA. Hier würden auch keine unterschiedlichen Themen vermengt: Immerhin macht Prism nach derzeitigem Stand keinen Halt bei Betriebsgeheimnissen von Firmen. Mehr als die lapidare Versicherung der USA, die Überwachung nicht für den eigenen Vorteil zu nutzen, liegt bislang nicht vor.

 

 

Leider wird anscheinend auch nicht erwogen, die Bank- und Fluggastdatenabkommen mit den USA auf den Prüfstand zu stellen. Jeden Tag übermitteln die EU-Länder zum Beispiel freiwillig Abermillionen Datensätze über die Finanzbewegungen auf unseren Bankkonten. Selbst der von den USA nicht dementierte Umstand, dass die NSA EU-Gebäude verwanzt hat, scheint kein Anlass für eine Abweichung vom „business as usual“ zu sein.

 

Auch auf völkerrechtlicher Ebene wäre es Zeit für eine gemeinsame europäische Initiative. Die grenzüberschreitende Überwachung ist offensichtlich ein Problem, dem nur mit globalen Übereinkommen begegnet werden kann. Vor zehn Jahren nahm der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Es handelt sich um eine Einrichtung, um die in den Vereinten Nationen lange gerungen wurde. Über Jahrzehnte war es kaum vorstellbar, dass die Weltgemeinschaft sich zu so einer Institution zusammenrauft. Letztlich ist es trotz aller Widrigkeiten gelungenauch wenn gerade die USA den Gerichtshof bis heute nicht anerkennen.

 

Das kann, muss aber kein schlechtes Omen für entsprechende Initiativen sein. Denn nur wenn die Politik untätig bleibt oder sich in Symbolhandlungen flüchtet, sind alle sich bietenden Chancen von vornherein vergeben. Das kann sich gerade ein Rechtsstaat wie Deutschland nicht leisten.

 

Udo Vetter ist Rechtsanwalt und Betreiber des „law blog“. Bei der Bundestagswahl kandidiert er für die Piratenpartei in Nordrhein-Westfalen.