Klartext für die Schutztruppe

 

In Afghanistan herrscht Bürgerkrieg. Westerwelles Worte haben erhebliche Konsequenzen und nützen den Bundeswehrsoldaten.

 

Von Andreas Schwarzkopf

 

Endlich! Endlich hat Außenminister Guido Westerwelle ein großes Wort gelassen ausgesprochen. In Afghanistan herrscht Bürgerkrieg - oder in den Worten des obersten Diplomaten: ein "nicht internationaler bewaffneter Konflikt". Diese Sicht der Dinge, die Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bereits vertrat, hat erhebliche Konsequenzen.

 

Politisch kommt die Bundesregierung in der Realität an und setzt einen vorläufigen Schlusspunkt einer zähen innerdeutschen Debatte. Der Osten und Süden Afghanistans waren nach dem gewaltsamen Sturz des Taliban-Regimes Ende 2001 durch die US-geführten Truppen nie wirklich befriedet. Seit 2004 nahm dann die Zahl der Anschläge in anderen Regionen zu. Im Norden, wo die Bundeswehr zuständig ist, stieg beispielsweise die offizielle Zahl der Angriffe auf das deutsche Kontingent der internationalen Schutztruppe für Afghanistan (Isaf) von 21 im Jahr 2007 auf 77 im vergangenen Jahr. 2009 forderte die Bundeswehr 57 Mal Luftunterstützung durch US-Flugzeuge an.

 

Dennoch tat sich erst Rot-Grün, anschließend die große Koalition schwer, das Kind beim Namen zu nennen. Unter anderem aus Furcht, den Rückhalt in der Bevölkerung zu verlieren. Schließlich sollte mit einem humanitären Einsatz ein Land aufgebaut werden. Das Spannungsverhältnis zwischen propagierter Aufbau-Mission und tatsächlichem Einsatz in einem Bürgerkrieg führte zu Diskussionen, die eher mit Vergangenheitsbewältigung zu tun hatten als mit den Fragen, was das Ziel des Einsatzes in dem fernen Land ist und mit welchen Mitteln sich dieses erreichen lässt.

 

Die größten Nutznießer der neuen Bewertung sind die Bundeswehrsoldaten. Zum einen, weil sie jetzt offen sagen können, dass sie häufig kämpfen, und nicht mehr erklären müssen, warum sie nicht mehr Brunnen bohren oder Schulen bauen. Sie müssen auch nicht mehr mit Sanktionen rechnen, wenn sie von Krieg sprechen, wie in einigen wenigen Fällen geschehen. Zum anderen haben sie jetzt nicht länger den "Staatsanwalt im Rucksack", wie es in der Truppe heißt. Bei ihrem Vorgehen gegen Aufständische sind sie nun ans Kriegsvölkerrecht gebunden, das einen größeren Spielraum lässt als das deutsche Strafrecht. Durften sie bisher theoretisch die Waffe nur ziehen, um sich selbst zu verteidigen, können sie künftig militärisch handeln und sind keine Isaf-Soldaten zweiter Klasse. Das Völkerrecht ist allerdings kein Freifahrtschein für Gewalt. Das Regelwerk schreibt vor, ausschließlich gegen Bewaffnete vorzugehen und Zivilisten zu verschonen.

 

Daraus folgt aber auch, dass die Bundeswehr die Ausbildung ihrer Soldaten an die neue Sichtweise anpassen muss. Über das Völkerrecht müssen die Staatsbürger in Uniform schlicht noch einiges dazulernen. Außerdem kann die sogenannte Taschenkarte mit den Einsatzregeln umgeschrieben werden.

 

Westerwelles deutliche Worte werfen allerdings auch ein Problem auf. Polizisten dürfen streng genommen nicht in Kriegsgebieten eingesetzt werden. Die Beamten dürfen also in Afghanistan eigentlich keine Polizisten ausbilden. Die sind aber für den Aufbau des Landes und für eine Abzugsoption der Alliierten unabdingbar. Bei diesem Thema wird Westerwelle mit Innenminister Thomas de Maizière noch einiges klarstellen müssen.