Kanzleramt droht NSA-Ausschuss mit Strafanzeige

 

Das Kanzleramt fordert, dass die NSA-Aufklärer die Vertraulichkeit bereitgestellter Dokumente gewährleisten. In einem Schreiben werden rechtliche Schritte angedroht.

 

Aktualisiert 16. Oktober 2014  

 

Das Bundeskanzleramt hat den Bundestagsabgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss mit strafrechtlichen Maßnahmen gedroht, sofern aus dem Ausschuss erneut Informationen zu bereitgestellten vertraulichen Dokumenten nach außen dringen sollten. In einem Schreiben, das ZEIT ONLINE sehen konnte, wurde der Vorsitzende des Ausschusses, Patrick Sensburg (CDU), dazu aufgefordert, die Vertraulichkeit der Akten sicherzustellen, die dem Gremium für seine Arbeit bereitgestellt werden. 

 

Das Kanzleramt moniert mindestens vier Fälle, in denen Medien aus Dokumenten zitiert hätten, die zuvor dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden waren. Namentlich genannt sind die Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel und das Blog Netzpolitik.org. Die Süddeutsche und der Spiegel hatten mehrfach aus geheimen Akten zitiertes geht vor allem um den Fall Eikonal –, Netzpolitik hatte eine als vertraulich eingestufte Aussagegenehmigung eines BND-Mitarbeiters veröffentlicht.

 

Nach Informationen von ZEIT ONLINE hatte Kanzleramtschef Peter Altmaier zunächst erwogen, deswegen sofort Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten, um das Leck zu suchen. Dann entschied man sich aber doch, es dieses Mal bei einer schriftlichen Verwarnung zu belassen.  

 

Dienstliche Anweisung

 

Ausschusschef Sensburg hatte zuvor bereits angekündigt, eine Überprüfung wegen Geheimnisverrates anstrengen zu wollen. Die Ankündigung sorgte im Untersuchungsausschuss für Auseinandersetzungen. Den Abgeordneten ist es verboten, aus geheimen Dokumenten zu zitieren oder einzelne Ereignisse daraus öffentlich zu machen. Allerdings sehen sie es durchaus als ihre Pflicht an, dafür zu sorgen, dass strittige Vorfälle aufgeklärt werden und die Öffentlichkeit über Missstände informiert wird.

 

Altmaier drohte nun nicht nur den Abgeordneten. Mitarbeiter in den betroffenen Behörden, also beispielsweise beim BND, müssen nun dienstliche Erklärungen abgeben, ob sie Geheimnisse verraten haben. Was bedeutet, dass sie im Zweifel nicht nur strafrechtliche, sondern auch noch beamtenrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, sollten sie geheime Akten anderen zugänglich machen.