Wie viel Folter darf's
denn sein ?
HELMAR DUMBS (Die Presse)
US-Präsident George W. Bush
verhinderte mit seinem Veto ein Anti-Folter-Gesetz.
Nach durchschnittlich 14
Sekunden waren die Probanden aus den Reihen der CIA „geknackt“, die sich zu
Testzwecken dem „Waterboarding“ unterworfen hatten. Das Opfer hat dabei das
Gefühl, zu ertrinken. Bei Verhören soll so der Widerstand von
Terrorverdächtigen gebrochen werden, die nicht „singen“ wollen. „Erweiterte
Verhörtechniken“ hieß eine Liste progressiv brutaler Methoden, die die
Regierung von George W. Bush der CIA an die Hand gab, und die der Geheimdienst
auch verwendete. Einige kann man getrost Folter nennen, auch wenn das Weiße
Haus begreiflicherweise anderer Meinung ist. Denn als „Folterpräsident“ will
auch Bush nicht in die Geschichte eingehen.
Mit seinem nun eingelegten
Veto gegen ein Gesetz, das diesen Techniken einen Riegel vorschieben würde, ist
er aber auf dem besten Weg dazu. Ein solches Gesetz binde die Hände der CIA im
Kampf gegen „abgehärtete Terroristen“. Alles klar, das sind harte Jungs, bei
denen wird man ja wohl etwas weniger zimperlich zur Sache gehen dürfen.
Nein, darf man nicht. Denn
die Bestimmungen der Anti-Folter-Konvention, der auch die USA beigetreten sind,
gelten absolut. Jede Ausnahme wäre ein Dammbruch und eine Einladung, bei
gefühltem Bedarf die Daumenschrauben noch ein Stück weiter anzuziehen. Wie viel
Folter darf's denn sein? Schlimm genug, dass man ein Gesetz braucht, um gewisse
Methoden bei Verhören explizit zu verbieten. (Bericht: S.7)