Wie viel Folter darf's denn sein ?

 

HELMAR DUMBS (Die Presse)

 

US-Präsident George W. Bush verhinderte mit seinem Veto ein Anti-Folter-Gesetz.

 

Nach durchschnittlich 14 Sekunden waren die Probanden aus den Reihen der CIA „geknackt“, die sich zu Testzwecken dem „Waterboarding“ unterworfen hatten. Das Opfer hat dabei das Gefühl, zu ertrinken. Bei Verhören soll so der Widerstand von Terrorverdächtigen gebrochen werden, die nicht „singen“ wollen. „Erweiterte Verhörtechniken“ hieß eine Liste progressiv brutaler Methoden, die die Regierung von George W. Bush der CIA an die Hand gab, und die der Geheimdienst auch verwendete. Einige kann man getrost Folter nennen, auch wenn das Weiße Haus begreiflicherweise anderer Meinung ist. Denn als „Folterpräsident“ will auch Bush nicht in die Geschichte eingehen.

 

Mit seinem nun eingelegten Veto gegen ein Gesetz, das diesen Techniken einen Riegel vorschieben würde, ist er aber auf dem besten Weg dazu. Ein solches Gesetz binde die Hände der CIA im Kampf gegen „abgehärtete Terroristen“. Alles klar, das sind harte Jungs, bei denen wird man ja wohl etwas weniger zimperlich zur Sache gehen dürfen.

 

Nein, darf man nicht. Denn die Bestimmungen der Anti-Folter-Konvention, der auch die USA beigetreten sind, gelten absolut. Jede Ausnahme wäre ein Dammbruch und eine Einladung, bei gefühltem Bedarf die Daumenschrauben noch ein Stück weiter anzuziehen. Wie viel Folter darf's denn sein? Schlimm genug, dass man ein Gesetz braucht, um gewisse Methoden bei Verhören explizit zu verbieten. (Bericht: S.7)

 

helmar.dumbs@diepresse.com