Drohung mit Strafverfolgung: Deutsche Beamte dürfen Snowden-Dokumente nicht lesen

 

Von Andre Meister

 

Vor drei Wochen berichtete die New York Times, dass US-Regierungsbeamte Medienberichte über die Snowden-Leaks nicht zitieren dürfen. Auch das von uns veröffentlichte Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei droht Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung, wenn sie geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, verbreiten oder sogar lesen.

Wir haben mal beim Innenministerium nachgefragt:

 

Dürfen Mitarbeiter deutscher Behörden geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, lesen und verarbeiten?

 

Zwei Wochen nach unserer Anfrage hat uns jetzt ein Pressesprecher des Innenministeriums geantwortet:

 

Auch in Deutschland gilt der Grundsatz, dass das unrechtmäßige öffentlich machen eingestufter Informationen die Einstufung selbst nicht automatisch aufhebt. Danach dürfen öffentlich Bedienstete Verschlusssache nur dann lesen und verarbeiten, wenn Sie entsprechend sicherheitsüberprüft, zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt sind und das PrinzipKenntnis nur wenn nötigerfüllt ist.

 

Der Schutz nichtdeutscher Verschlusssachen richtet sich nach den Bestimmungen bi- bzw. multilateraler Geheimschutzabkommen. In der Regel sehen diese vor, dass sie entsprechend ihres Einstufungsgrades gemäß den selben rechtlichen Vorgaben geschützt werden wie deutsche VS des jeweiligen Einstufungsgrades.

 

Nochmal zusammengefasst: Deutsche Beamteinklusive der Regierungdürfen die von Snowden geleakten Dokumente über die Totalüberwachung digitaler Kommunikation nicht lesen. Tun sie das doch, machen sie sich strafbar.

 

Wir fragen uns, wie sich die Bundesregierung vor Spionage schützen will, wenn sie nichts darüber erfahren darf. Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewollt. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind ja schließlich wichtiger als das Thema NSA.