Drohung mit Strafverfolgung:
Deutsche Beamte dürfen
Snowden-Dokumente nicht lesen
Von
Andre Meister
Vor drei Wochen berichtete die New York
Times, dass US-Regierungsbeamte
Medienberichte über die
Snowden-Leaks nicht zitieren
dürfen. Auch das von uns veröffentlichte Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei droht Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung, wenn sie geheime
Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, verbreiten oder sogar lesen.
Wir haben mal beim Innenministerium nachgefragt:
Dürfen Mitarbeiter deutscher Behörden geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, lesen und verarbeiten?
Zwei Wochen nach unserer Anfrage
hat uns jetzt ein Pressesprecher des Innenministeriums geantwortet:
Auch in Deutschland gilt der
Grundsatz, dass das unrechtmäßige öffentlich machen eingestufter Informationen die Einstufung selbst nicht automatisch
aufhebt. Danach dürfen öffentlich Bedienstete Verschlusssache nur dann lesen
und verarbeiten, wenn Sie entsprechend sicherheitsüberprüft, zum Zugang zu Verschlusssachen
ermächtigt sind und das Prinzip “Kenntnis nur wenn nötig”
erfüllt ist.
Der Schutz nichtdeutscher Verschlusssachen richtet sich nach
den Bestimmungen bi- bzw. multilateraler Geheimschutzabkommen.
In der Regel sehen diese vor,
dass sie entsprechend ihres Einstufungsgrades gemäß den selben rechtlichen Vorgaben geschützt werden wie deutsche VS des jeweiligen Einstufungsgrades.
Nochmal zusammengefasst:
Deutsche Beamte – inklusive
der Regierung – dürfen die von Snowden geleakten Dokumente über die Totalüberwachung digitaler Kommunikation nicht lesen. Tun sie
das doch, machen sie sich strafbar.
Wir fragen uns, wie sich
die Bundesregierung vor Spionage schützen will, wenn sie nichts
darüber erfahren darf. Aber vielleicht
ist das ja gar nicht gewollt. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen
sind ja schließlich
wichtiger als das Thema NSA.